"Scheiße in der Lampenschale" bringt gedämpftes Licht.........


Dieses "Volkslied" vermittelt ja noch einen gewissen Spaß. Aber Sch.... als Hinterlassenschaft eines Hundes mit einem ungeeigneten Hundehalter ist eher nicht zum Lachen. Besonders ärgerlich ist der Vorfall, da weder der Hauseigentümer noch Gelsendienste in den letzten 4 Wochen aktiv wurden. Die Aufnahmen stammen aus der 2. - 6. KW 2019.
Gelsendienste nahm die Beschwerde vom Bürgerverein Rotthausen (7.2.19) auf und versprach schnelle Bearbeitung. Der GD-Mitarbeiter regte eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit GD oder GE-Meldet an.
Wenn's erledigt ist, gibt es eine kurze Meldung.
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Verordnung....der Stadt GE
§ 7Tierhaltung(1) ......Wer Tiere mit sich führt, ist verpflichtet, die durch die Tiere verrursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 € und höchstens 1.000,00€ nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Die Möglichkeit strafrechtlicher und zivilrechtlicher Verfolgung bleibt hiervon unberührt.

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