Nach Frost stark versalzen


Nicht, dass hier der Eindruck entsteht, stark frequentierte Fußwege würden in Rotthausen besonders intensiv mit Salz abgestreut. Diese Aufnahme vom 5. Januar zeigt zwar eine üppige Dosierung des Streumittels, ist aber auf eine technische Panne des Klein-Streufahrzeugs zurückzuführen. Nachdem die Fahrzeugbesatzung auf die Hinterlassenschaft aufmerksam gemacht war, wurde das überdimensionierte Material zusammengekehrt.
Hier noch einmal in Kürze: Grundstückseigentümer oder beauftragte Mieter müssen Gehwege zwischen 8 und 20 Uhr von Eisglätte und Schnee befreien. In GE ist laut Gelsendienste eine Mindestbreite von 1,2 Meter zunächst von Schnee zu räumen und dann mit abstumpfenden Mitteln abzustreuen. Der Einsatz von Salz ist im privaten Bereich nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung sind Bußgelder und Schadenersatzforderungen nach Unfällen möglich. Nachzulesen in der Satzung der Stadt GE: zum Dokument

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