Spielplätze und Bolzplätze nur bis 14 Jahre nutzbar!


Beschwerden über die Nutzung von Bolz-und Spielplätzen erreichten auch den Bürgerverein Rotthausen. Ein Ortstermin brachte die Erkenntnis, dass die Beschilderung des Bolzplatzes am Rotthauser Markt nicht ausreichend ist. Die Bestimmungen der entsprechenden Verordnung kennt nun mal nicht jeder. Damit Polizei und KOD wirksam einschreiten können, hat der Bürgerverein die Ergänzung am Schild angeregt. Die Verwaltung stimmte zu und in Kürze weist ein Piktogramm auf die Altersbegrenzung hin. Darüberhinaus hat der BV den KOD gebeten, öfter mal vorbeizuschauen.


Erledigt in 24 Stunden: Schild wurde ergänzt

bolzplatz
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