Seit 1996 gilt die textliche Fassung des B-Plans 301.1


Nicht wenige Dinge sind ausgeschlossen in diesem Text, die auf dieser Fläche realisiert werden dürfen.
Keine Spielhallen! Keine Bordelle! Und der Verkauf von sehr vielen Erzeugnissen an den Endverbraucher ist ebenfalls ausgeschlossen. (z.B.Lebensmittel, Textilien, Elektrogeräte, Tierfutter)
Großgaragen und Stellplätze für Fahrzeuge dürfen also errichtet werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung GE-Süd vom 25.04.23 berichtet die Wirtschaftsförderung von den Planungsabsichten einer Firma aus Aschaffenburg, die dort 177 Großgaragen und 58 Stellplätze anlegen möchte. Grün-Bereich und Schachtschutz-Bereich sollen hierbei nicht überbaut werden.
.
Die politischen Parteien waren sich einig, dass auf dieser Fläche lieber Firmenansiedlungen gesehen würden, die mit der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden sind.
So wünschten sie von der Verwaltung, zu prüfen, ob die geplante Realisierung verhindert werden kann. Ob eine Veränderungssperre oder andere einschränkende Maßnahmen denkbar sind, soll geprüft werden.
Auch die Rotthauser Bürgerschaft spricht sich gegen die weitere Ansiedlung von Großgaragen aus, was sich durch zahlreiche Äußerungen in den Bürgersprechstunden des Bürgervereins ergibt.

Bebauungsplan