Denkmäler in Rotthausen

Denkmalschutz und Denkmalpflege:

Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet sind. Sie sind geregelt im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1980. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
In Rotthausen befinden sich acht Baudenkmäler und kein Bodendenkmal. Hier die Denkmäler

Katholische Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt, Beethovenstraße 11 (Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen, Inv.-Nr. 246, eingetragen 23. 08. 1993)

Evangelische Kirche, Steeler Straße 48 (Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen, Inv.-Nr. 247, eingetragen 09. 06. 1987)

Volkshaus Rotthausen, Grüner Weg 3 (Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen, Inv.-Nr. 248, eingetragen 07. 05. 1984)

Villa Dahlbusch, Steeler Straße 61 (Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen, Inv.-Nr. 250, eingetragen 16. 10. 1986)

Kriegerdenkmal (ehem. Zeche Dahlbusch), Beethovenstraße (Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen, Inv.-Nr. 251, eingetragen 10. 12. 1987)

Am 14.11.2003 wurde die Liste um drei weitere Denkmäler erweitert. Zum Gedenken an die drei großen Grubenunglücke wurden auf dem Rotthauser Friedhof drei in der Gestaltung sehr unterschiedliche Denkmäler errichtet. Die Aufnahme in die Denkmalliste stellt eine gewisse Sicherung der Pflege und Erhaltung dieser Gedenkstätten dar. (Fotos aufgenommen Allerheiligen 2004)


Säulendenkmal mit Kreuz - Grubenunglück Dahlbusch am 23.08.1943 (38 Tote)


Denkmal mit vier Bergleuten - Grubenunglück Dahlbusch am 20.05.1950 (78 Tote)

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Denkmalplatte - Grubenunglück Dahlbusch am 03.08.1955 (42 Tote)